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   LSG Niedersachsen-Bremen, 16.05.2017 - L 13 AS 234/16   

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https://dejure.org/2017,33977
LSG Niedersachsen-Bremen, 16.05.2017 - L 13 AS 234/16 (https://dejure.org/2017,33977)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16.05.2017 - L 13 AS 234/16 (https://dejure.org/2017,33977)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16. Mai 2017 - L 13 AS 234/16 (https://dejure.org/2017,33977)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 10/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nachweis der Hilfebedürftigkeit - Vorlage von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.05.2017 - L 13 AS 234/16
    Es bestehe die Möglichkeit Empfängernamen bestimmter Soll-Buchungen in den in § 67 Abs. 12 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) genannten Bereichen, die keinen Bezug zu den Leistungen nach dem SGB II hätten, zu schwärzen und verwies insoweit auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 10/08 R.

    Mangels eigener entsprechender Regelung ist diese Vorschrift auch im Rahmen des SGB II anwendbar (vgl. BSG, Urteil vom vgl. BSG, Urteil vom 19. September 2008, a.a.O. und BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 10/08 R) Der Kläger beantragte am 23. September 2015 die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II. Mit Schreiben vom 29. September 2015 forderte der Beklagte ihn zur Vorlage von lückenlosen Auszügen des Kontos bei der G. auf, die der Kläger nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt hatte.

    Es liegt auf der Hand, dass es im Rahmen des aus Steuermitteln finanzierten Fürsorgesystems des SGB II, das strikt an die Hilfebedürftigkeit der Leistungsempfänger als Anspruchsvoraussetzung anknüpft, keine unzumutbare und unangemessene Anforderung darstellt, Auskunft über den Bestand an Konten und die Kontenbewegungen (durch die Vorlage von Kontoauszügen) zu geben, jedenfalls soweit die Einnahmeseite betroffen ist (vgl. BSG, Urteil vom 19. Februar 2009, a.a.O., Rn. 17 - juris).

  • BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 45/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nachweis der Hilfebedürftigkeit - Geltung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.05.2017 - L 13 AS 234/16
    Statthafte Klageart ist in dem vorliegenden Fall einer Versagung von Sozialleistungen wegen fehlender Mitwirkung entgegen der Auffassung des SG die sog. reine Anfechtungsklage gemäß § 54 Abs. 1 SGG (vgl. BSG, Urteil vom 19. September 2008 - B 14 AS 45/07 R).

    Mangels eigener entsprechender Regelung ist diese Vorschrift auch im Rahmen des SGB II anwendbar (vgl. BSG, Urteil vom vgl. BSG, Urteil vom 19. September 2008, a.a.O. und BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 10/08 R) Der Kläger beantragte am 23. September 2015 die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II. Mit Schreiben vom 29. September 2015 forderte der Beklagte ihn zur Vorlage von lückenlosen Auszügen des Kontos bei der G. auf, die der Kläger nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt hatte.

    Die Ermessensentscheidung des Beklagten begegnet auch deshalb keinen Bedenken, weil der Kläger seinem Vortrag nach von vornherein nicht bereit war in dem Verwaltungsverfahren mitzuwirken (vgl. dazu: BSG, Urteil vom 19. September 2008, a.a.O., Rn. 28 - juris).

  • BSG, 07.07.2017 - B 14 AS 214/17 B
    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 16. Mai 2017 - L 13 AS 234/16 - wird als unzulässig verworfen.
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